Geschäftsbedigungen:

Vertrags- und Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Gästeführungen - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Vertragspartner
2. Buchung, Buchungsbestätigung, Abschluss des Vertrages
3. Preise, Zahlungsweise
4. Rücktritt
5. Gruppenführungen
6. Verspätung des Gastes
7. Höhere Gewalt
8. Nichtdurchführbarkeit der Gästeführung, Rücktritt durch die SSBZ
9. Datenschutz
10. Anwendbares Recht
11. Sonstiges

 

1. Geltung und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Führungen, die durch die

So schmeckt Bad Zwischenahn“
vertreten durch Jens Oeltjendiers-Odion
Stiller Bogen 45
26160 Bad Zwischenahn
Tel.: 04403-81172
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.so-schmeckt-bad-zwischenahn.de

- nachfolgend nur noch als SSBZ bezeichnet -

angeboten werden.
Die SSBZ ist hinsichtlich der Gästeführungen alleinige Vertragspartnerin des buchenden Gastes.

 

2. Buchung, Buchungsbestätigung, Abschluss des Vertrages
Die Gästeführung kann mündlich und Schriftlich unter Verwendung der unter Ziff.1. angegebenen Kontaktdaten der SSBZ mündlich oder schriftlich (E-Mail, Brief, Telefax) gebucht werden.

Mit der Buchung geben Sie als Gast gegenüber der SSBZ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Gästeführung ab.

Dieses Angebot wird durch ausdrückliche Bestätigung der Buchung seitens der SSBZ angenommen und führt zum Vertragsschluss. Die Buchungsbestätigung kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Die Buchungsbestätigung benennt
- den Zeitpunkt, den Treffpunkt für die Gästeführung sowie die Dauer der Führung,
- den inhaltlichen Ablauf,
- den zu zahlenden Gesamtpreis,
- die vereinbarte Zahlungsweise sowie
- den Namen und die Mobilfunknummer des jeweiligen Gästeführers.

 

3. Preise, Zahlungsweise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung durch den Gast hat entsprechend der jeweiligen vereinbarten Zahlungsweise zu erfolgen.

Bemisst sich bei Gruppenführungen der Preis nach der Anzahl der angemeldeten Gäste, ist dieser Preis auch dann maßgeblich, wenn die Gästegruppe aus weniger als der angemeldeten Personenzahl besteht.

 

4. Rücktritt
Der Gast kann von dem Vertrag 1 Woche vor dem vereinbarten Tag der Gästeführung kostenfrei zurücktreten oder auf einen anderen Termin umbuchen.

Tritt der Gast nach dem vorgenannten Zeitpunkt bis zu einem Tag vor der vereinbarten Gästeführung von dem Vertrag zurück oder erfolgt eine Umbuchung der Führung, hat der Gast pauschal 50% des vereinbarten Gesamtpreises der Führung als Rücktrittskosten zu zahlen.

Erfolgt der Rücktritt oder die Umbuchung durch den Gast am Tag der vereinbarten Gästeführung, hat der Gast den gesamten vereinbarten Preis für die Gästeführung als Rücktrittskosten zu zahlen.

Die Rücktrittskosten in Höhe des gesamten vereinbarten Preises der Gästeführer sind auch dann durch den Gast zu zahlen, wenn der Gast zu dem vereinbarten Beginn der Gästeführung mehr als 60 Minuten zu spät oder gar nicht erscheint.

Der Gast ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die vorgenannten Pauschalen entstanden ist.
Maßgebend für den Zeitpunkt des Rücktritts und der Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bzw. der Zugang der vom Gast gewünschten Umbuchung der Gästeführung bei der SSBZ.
Sind durch den Rücktritt oder durch die Umbuchung auch Leistungen Dritter betroffen (z.B. Anmietung eines Busses, Gastronomie, u. ä.), gelten hinsichtlich dieser Leistungen der Dritten die Rücktritts- bzw. Stornierungsbedingungen dieser Dritter.

 

5. Gruppenführungen
Wird die Gästeführung als Gruppenführung durchgeführt, ist die Anzahl der Gäste pro Gästeführer auf 30 Personen begrenzt. Übersteigt die Gästeanzahl 30 Personen, wird die Gästegruppe geteilt und eine entsprechende Anzahl weiterer Gästeführer durch die SSBZ gestellt. Für den Fall der Teilung der Gruppe und des Einsatzes mehrerer Gästeführer erhöht sich der Preis für die Gästeführung entsprechend der Anzahl der eingesetzten Gästeführer.

 

6. Verspätung des Gastes
Erscheint der Gast bis zu 60 Minuten nach dem vereinbarten Termin zur Gästeführung, behält sich die SSBZ vor, die Führung um die Dauer der Verspätung zu reduzieren und das Programm inhaltlich kurzfristig zu ändern.
Der vereinbarte Preis wird durch diese Reduzierung und/oder die inhaltliche Programmänderung nicht berührt.

 

7. Höhere Gewalt
Kann eine Gästeführung aufgrund höherer Gewalt wie z.B. wegen Unwetters, Glatteis, Sturmwarnung o. Ä. durch die SSBZ nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, kann die SSBZ von dem Vertrag zurücktreten.Tritt die SSBZ von dem Vertrag aus Gründen höherer Gewalt zurück, ist der Gast von seiner Zahlungsverpflichtung befreit. Tritt die SSBZ nur teilweise von dem Vertrag zurück, reduziert sich der vom Gast zu zahlende Preis für die Gästeführung entsprechend.

 

8. Nichtdurchführbarkeit der Gästeführung, Rücktritt durch die SSBZ
Kann die SSBZ die Gästeführung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht durchführen, weil z.B. der Gästeführer kurzfristig und nicht vorhersehbar erkrankt ist, kann die SSBZ von dem Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird die SSBZ den Gast unverzüglich darüber informieren. Hat der Gast bereits für die Gästeführung bezahlt, wird ihm dieser Preis unverzüglich durch die SSBZ erstattet.


9. Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten werden von der SSBZ ausschließlich zur Abwickelung des Vertrages und zu Zwecken der Kundenbetreuung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt.
Der Gast kann der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten zu Zwecken der Kundenbetreuung jederzeit widersprechen.
Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.

 

10. Anwendbares Recht
Auf das gesamte Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

11. Sonstiges
Sollten sich einzelne Regelungen dieses Vertrages als unwirksam oder nichtig erweisen, bleiben die übrigen Regelungen - soweit möglich - hiervon unberührt.